Jahrestagung 2024

Das österreichische Kapitalgesellschaftsrecht konzentriert die Haftungsansprüche gegen Organmitglieder bei der Gesellschaft. Dies hat seinen guten Grund darin, dass primär die Gesellschaft durch die Handlung oder Unterlassung der Organe geschädigt wird, und durch den Ausgleich im Gesellschaftsvermögen allfällige mittelbare Schäden der Gesellschafter ausgeglichen und die Befriedigungsaussichten der Gläubiger gestärkt werden. 

Das Innenhaftungskonzept hat aber auch seine Schwächen, wenn etwa die Verfolgung der Ansprüche nur zögerlich erfolgt oder die Schäden von Gesellschaftern und Dritten nicht durch Ersatz an die Gesellschaft ausgeglichen werden. Eine Außenhaftung der Organwalter kommt aber nur aufgrund eines besonderen Verpflichtungsgrundes in Betracht, der auf deliktischer oder (vor)vertraglicher Grundlage beruhen kann. Diesen Anspruchs­grundlagen, ihren Voraussetzungen sowie offenen Fragen und Problemfeldern soll im Rahmen der Tagung nachgegangen werden.

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