Jahrestagung 2024
Das österreichische Kapitalgesellschaftsrecht konzentriert die Haftungsansprüche gegen Organmitglieder bei der Gesellschaft. Dies hat seinen guten Grund darin, dass primär die Gesellschaft durch die Handlung oder Unterlassung der Organe geschädigt wird, und durch den Ausgleich im Gesellschaftsvermögen allfällige mittelbare Schäden der Gesellschafter ausgeglichen und die Befriedigungsaussichten der Gläubiger gestärkt werden.
Das Innenhaftungskonzept hat aber auch seine Schwächen, wenn etwa die Verfolgung der Ansprüche nur zögerlich erfolgt oder die Schäden von Gesellschaftern und Dritten nicht durch Ersatz an die Gesellschaft ausgeglichen werden. Eine Außenhaftung der Organwalter kommt aber nur aufgrund eines besonderen Verpflichtungsgrundes in Betracht, der auf deliktischer oder (vor)vertraglicher Grundlage beruhen kann.
Diese Anspruchsgrundlagen, ihre Voraussetzungen und offene Fragen waren Gegenstand der Tagung 2024: Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger machte den Anfang mit seinem Vortrag zur Haftung aus Schutzgesetzverletzung in der Gesellschaftsinsolvenz. Univ.-Prof. Dr. Sixtus-Ferdinand Kraus spürte der Haftung aus culpa in contrahendo nach. Nach einer lebhaften Diskussion setzt Frau Priv.-Doz. Dr. Mona Ladler, Bakk mit der Haftung aus Kapitalmarktdelikten fort. Der Haftung aus UWG und Immaterialgüterrecht ging nach der Mittagpause Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. nach. Den Abschluss bildete das Referat von Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. zur „Dritthaftung“ des Abschlussprüfers.
Unser besonderer Dank gilt allen Teilnehmer*innen, der Universität Linz, insbesondere dem Team des Instituts für Unternehmensrecht, dem Verlag Manz und den fördernden Mitgliedern der Vereinigung für ihre anhaltende Unterstützung.